FAQ

Häufige Fragen zu QNG 40

Ist KfW-40 dasselbe wie QNG-40?

Nicht ganz. KfW-40 beschreibt den Energiestandard (40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes). QNG-40 ist das darauf aufbauende Qualitätssiegel, das zusätzlich durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben wird. Für die steuerlichen Vorteile ist das QNG-Siegel – nicht allein der KfW-Standard – entscheidend.

Kann ich degressive AfA und Sonder-AfA § 7b gleichzeitig nutzen?

Ja – das ist der entscheidende Vorteil bei QNG-Objekten. Beide Abschreibungen sind vollständig kumulierbar. Im ersten Jahr können Sie so bis zu 10 % des Gebäudewerts steuerlich geltend machen: 5 % degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) plus 5 % Sonder-AfA (§ 7b EStG).

Ab welchem Einkommen lohnt sich ein QNG-Objekt als Steuerinvestment?

Grundsätzlich profitiert jeder Vermieter, aber der Hebel ist umso größer, je höher der persönliche Steuersatz ist. Ab dem Spitzensteuersatz von 42 % (zu versteuerndes Einkommen ab ca. 68.000 € pro Jahr, Stand 2024) ist die Wirkung besonders stark. Bei 45 % Reichensteuer (ab ca. 278.000 € pro Jahr) ist sie am höchsten.

Wann ist ein Wechsel von degressiver zu linearer AfA sinnvoll?

Der Wechsel lohnt sich, sobald die lineare Quote (Restbuchwert ÷ verbleibende Nutzungsdauer) höher ist als 5 % des aktuellen Restbuchwerts. In der Praxis ist das typischerweise nach 12–15 Jahren der Fall. Der Wechsel ist einmalig und jederzeit möglich.

Was passiert nach Ablauf der 4-jährigen Sonder-AfA-Phase?

Ab Jahr 5 entfällt die Sonder-AfA. Die degressive AfA (5 % vom jeweiligen Restwert nach § 7 Abs. 5a EStG) läuft jedoch weiter – oder Sie wechseln zur linearen AfA, sobald diese günstiger wird. Der steuerliche Vorteil bleibt also dauerhaft bestehen, ist aber in den ersten 4 Jahren am höchsten.

Was ist die Bemessungsgrundlage für die § 7b-Abschreibung und warum ist sie auf 4.000 €/m² gedeckelt?

Bemessungsgrundlage sind die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des Gebäudes, maximal jedoch 4.000 € pro m² Wohnfläche. Die Deckelung verhindert, dass besonders teure Objekte unverhältnismäßig hohe Steuervorteile generieren. Liegt Ihr Kaufpreis unter 4.000 € pro m², gilt der tatsächliche Wert.

Kann ich auch beim Kauf eines Neubaus die Sonder-AfA nutzen – ohne eigenes Bauvorhaben?

Ja. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG steht sowohl Bauherren als auch Erstkäufern eines QNG-zertifizierten Neubaus zu, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Objekt im Jahr der Fertigstellung oder im Folgejahr erworben wird.

Was passiert steuerlich, wenn ich das Objekt vor Ablauf von 10 Jahren verkaufe?

Bei einem Verkauf innerhalb der 10-jährigen Behaltefrist müssen die in Anspruch genommenen Sonder-AfA-Beträge rückwirkend versteuert werden. Zudem fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG).

Darf ich die Wohnung zwischenzeitlich selbst nutzen?

Nein. Während des gesamten Förderzeitraums (4 Jahre Sonder-AfA) muss das Objekt ausschließlich vermietet werden. Jede Eigennutzung – auch nur vorübergehend – führt zum vollständigen Wegfall der Sonder-AfA für das betreffende Jahr.

Kann ich ein QNG-Objekt ohne Eigenkapital finanzieren?

In vielen Fällen ja. Da QNG-Objekte KfW-förderfähig sind, können günstige KfW-Kredite (Programm 297/298, bis zu 150.000 € pro Wohneinheit) einen Großteil der Finanzierung übernehmen. Bei sehr guter Bonität ist eine Vollfinanzierung möglich.

Wie wirkt sich der Fremdkapitaleinsatz auf meine Steuerersparnis aus?

Zinsen auf das Darlehen sind als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung vollständig absetzbar. Das erhöht den steuerlichen Verlust zusätzlich und verbessert damit die Gesamtrendite für Hochverdiener erheblich.

Welche Mietrenditen sind bei QNG-Objekten realistisch?

Die Bruttomietrendite liegt je nach Standort typischerweise zwischen 3,5 % und 5 % p.a. Durch die steuerlichen Vorteile ergibt sich eine deutlich höhere Nachsteuerrendite – bei Spitzensteuersatz oft 5–7 % auf das eingesetzte Eigenkapital.

Muss ich die Vermietung selbst organisieren?

Nein. Busch Finanzdienstleistungen arbeitet mit erfahrenen Hausverwaltungen zusammen, die Erstvermietung, laufende Verwaltung und Nebenkostenabrechnung vollständig übernehmen. Sie investieren – ohne den Aufwand eines aktiven Vermieters.

Was passiert, wenn die Wohnung leer steht – fällt dann die Sonder-AfA weg?

Ein vorübergehender Leerstand gefährdet die Sonder-AfA nicht, solange die Vermietungsabsicht nachweisbar ist (z. B. durch aktive Inserate). Dauerhafter Leerstand ohne Vermietungsbemühungen kann jedoch zur Aberkennung führen. Bei unseren Objekten bieten wir meist eine Erstvermietungsgarantie.